Rechtsprechung
   VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22202
VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897 (https://dejure.org/2020,22202)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.06.2020 - Au 9 S 20.897 (https://dejure.org/2020,22202)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - Au 9 S 20.897 (https://dejure.org/2020,22202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; KHG § 17b Abs. 3
    Auswahlentscheidung zur Teilnahme an einer Krankenhausentgelt-Kalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 20.05.2020 - 24 L 395.19
    Auszug aus VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897
    Zwar wurde die dem verpflichtenden Bescheid zugrundeliegende Auswahlentscheidung vom 22. September 2017 von der Beigeladenen in unzulässiger Weise eigenverantwortlich als bloße Verwaltungshelferin durchgeführt (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 5.2.2020 - 13 A 3354/18 - juris Rn. 40 ff.; OVG NW, B.v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 - juris Rn. 48 ff.; VG Berlin, B.v. 20.5.2020 - 24 L 395.19 - juris Rn. 23, 31), jedoch wird in dem mit der Klage angegriffenen Ausgangsbescheid der Beigeladenen vom 24. Juli 2019 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahlentscheidung namens und im Auftrag der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG und damit in Einklang mit der gesetzlichen Konzeption in § 17b Abs. 3 Satz 5 Halbsätze 1 und 2 KHG erfolgt ist.

    Im vorliegenden Fall mögen die vorgenannten Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Transparenz zwar noch für die Losziehung selbst, wie sie auf der Internetseite der Beigeladenen veröffentlicht und dokumentiert ist, beachtet worden sein, jedoch stellt die Losziehung lediglich den Abschluss eines sich in mehreren Schritten vollziehenden und von komplexen Vorbewertungen geprägten Auswahlverfahrens dar (vgl. VG Berlin, B.v. 20.5.2020 - 24 L 395.19 - juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2019 - 13 B 1431/18

    Verpflichtung einer medizinischen Spezialklinik zur Teilnahme an der Kalkulation

    Auszug aus VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897
    In Reaktion auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. April 2019 (Az.: 13 B 1431/18) wurde die ReprKalkV 2016 mit Fassung vom 17. Juli 2019 dahingehend abgeändert, dass die in einem Losverfahren ausgewählten Krankenhäuser durch die Beigeladene namens und im Auftrag der Antragsgegner mit einem schriftlichen Bescheid zur Teilnahme an der Kalkulation verpflichtet werden.

    Zwar wurde die dem verpflichtenden Bescheid zugrundeliegende Auswahlentscheidung vom 22. September 2017 von der Beigeladenen in unzulässiger Weise eigenverantwortlich als bloße Verwaltungshelferin durchgeführt (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 5.2.2020 - 13 A 3354/18 - juris Rn. 40 ff.; OVG NW, B.v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 - juris Rn. 48 ff.; VG Berlin, B.v. 20.5.2020 - 24 L 395.19 - juris Rn. 23, 31), jedoch wird in dem mit der Klage angegriffenen Ausgangsbescheid der Beigeladenen vom 24. Juli 2019 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahlentscheidung namens und im Auftrag der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG und damit in Einklang mit der gesetzlichen Konzeption in § 17b Abs. 3 Satz 5 Halbsätze 1 und 2 KHG erfolgt ist.

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

    Auszug aus VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897
    Da die getroffene Auswahlentscheidung nicht ausschließlich auf der Ziehung - die im Übrigen ordnungsgemäß erfolgt ist - selbst beruht, sondern dieser ein gestaffeltes mehrstufiges Vorauswahlverfahren vorausgegangen ist, fehlt es an einer nachprüfbaren und nachvollziehbaren Grundlage für die von der Beigeladenen im Losverfahren lediglich abschließend getroffene Auswahlentscheidung und damit an der gebotenen Transparenz, die eine Rechtmäßigkeitskontrolle durch die Gerichte erst ermöglicht (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.1988 - 1 B 153/87 - NVwZ 1988, 621 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 4 A 1504/15

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für einen Standplatz auf einer Kirmes nach

    Auszug aus VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897
    Nach der Rechtsprechung sind (iterative) Losverfahren anerkannt, wenn die Entscheidung im Übrigen nachvollziehbar, transparent und willkürfrei ist (vgl. bspw. OVG NW, B.v.15.5.2017 - 4 A 1504/15 - juris zur Vergabe von Standplätzen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18

    Feststellungsklage einer Spezialklinik bezüglich der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897
    Zwar wurde die dem verpflichtenden Bescheid zugrundeliegende Auswahlentscheidung vom 22. September 2017 von der Beigeladenen in unzulässiger Weise eigenverantwortlich als bloße Verwaltungshelferin durchgeführt (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 5.2.2020 - 13 A 3354/18 - juris Rn. 40 ff.; OVG NW, B.v. 17.4.2019 - 13 B 1431/18 - juris Rn. 48 ff.; VG Berlin, B.v. 20.5.2020 - 24 L 395.19 - juris Rn. 23, 31), jedoch wird in dem mit der Klage angegriffenen Ausgangsbescheid der Beigeladenen vom 24. Juli 2019 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahlentscheidung namens und im Auftrag der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG und damit in Einklang mit der gesetzlichen Konzeption in § 17b Abs. 3 Satz 5 Halbsätze 1 und 2 KHG erfolgt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 13 B 1221/20
    Soweit die Antragstellerin die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des vorgenommenen Rankings der Krankenhäuser beanstandet, so ursprünglich VG Augsburg, Beschluss vom 30. Juni 2020 - Au 9 S 20.897 -, juris, sowie diesen Beschluss aufhebend und das Verfahren an das VG Augsburg zurückverweisend Bay. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 12 CS 20.1769 -, n.v.; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 24 L 395.19 -, juris, Rn. 34 ff., und zudem meint, die Antragsgegner hätten gegen den Grundsatz der vollständigen Aktenführung verstoßen, weil sie selbst nicht über die das Auswahlverfahren betreffenden Akten verfügten, folgt der Senat dem nicht.
  • VG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 K 2332/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verpflichtung eines Krankenhauses zur Teilnahme an

    (a) Soweit das Verwaltungsgericht Berlin (vgl. Beschl. v. 20.05.2020 - 24 L 395.19 -, juris) und das Verwaltungsgericht Augsburg (vgl. Beschl. v. 30.06.2020 - Au 9 S 20.897 -, juris) in zum vorliegenden Verfahren parallel geführten Eilverfahren, die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des vorgenommenen Rankings der Krankenhäuser beanstandet haben, greift dieser Einwand aus Sicht der Kammer nicht (mehr) durch.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht